Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hof SIEBENSCHÖN
Ferienwohnungen, Veranstaltungsräume
- Nachfolgend Anbieter Genannt -
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Bestätigung der Leistung durch Unterzeichnung der Anmeldung durch den Gast gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Gastes gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebot und Abschluss des Vertrages
2.1. Die Angebote des Anbieters sind unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Der Beherbergungs- bzw. Vermietungsvertrag zwischen dem Gast und dem Anbieter kommt mit der Zusage des Gastes und des Anbieters verbindlich zustande. Dies kann sowohl schriftlich als auch, wenn dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mündlich erfolgen. Bei Übernachtungen ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
3. Reservierungen, An- und Abreise
3.1. Werden Ferienwohnungen, Räume oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann der Anbieter ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Ferienwohnungen, Räume und Leistungen frei verfügen.
3.2. Reservierte und seitens des Anbieters bestätigte Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung. Danach kann der Anbieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 16 Uhr 50 % des Beherbergungspreises in Rechnung stellen, ab 16:01 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Anbieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3. Sofern nicht schriftlich oder telefonisch eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist der Anbieter berechtigt, reservierte Ferienwohnungen nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind vorausbezahlte Reservierungen.
3.4. Reservierte Räume für Feiern, Seminare o.a. Veranstaltungen stehen dem Veranstalter ab der schriftlich vereinbarten Uhrzeit für die Dauer der Veranstaltung, längstens jedoch bis 3 Uhr des darauffolgenden Tages zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme bedarf der vorherigen Absprache mit dem Anbieter. Das Aufräumen erfolgt durch den Veranstalter bis spätestens 11 Uhr des darauffolgenden Tages.
4. Leistungen, Leistungsänderung
4.1. Der vertragliche Leistungsumfang des Hofes SIEBENSCHÖN ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.
4.2. Der Hof SIEBENSCHÖN ist berechtigt, vereinbarte Leistungen durch vergleichbare zu ersetzen.
5. Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
5.1. Ferienwohnungen: Sofern nicht anders vereinbart wird die Zahlung am Anreisetag fällig.
5.2. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5.3. Veranstaltungsräume: Der Gesamtpreis wird am Tag der Raumübergabe, also dem Tag nach der Veranstaltung fällig.
5.4. Veranstaltungsräume: Vor Beginn der Veranstaltung wird eine Kaution in Höhe von 150 EUR fällig. Sie wird nach der Veranstaltung ausgezahlt, sobald der Anbieter sich im Rahmen der Übergabe der Räume durch den Veranstalter davon überzeugt hat, dass ihm als Anbieter keine Schäden entstanden sind. Wurde die Nachtruhe trotz mehrmaliger Verwarnung gestört oder das Rauchverbot im Gebäude missachtet, wird die Kaution, je nach Schweregrad der Störung oder des verursachten Schadens, anteilig oder vollständig einbehalten.
5.5. Zahlungsmöglichkeiten: bar, EC-Karte, Überweisung im Voraus.
5.6. Der Anbieter behält sich vor, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Anbieter der eines höheren Schadens vorbehalten.
5.7. Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückhaltung von Zahlungen.
5.8. Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der gebuchten Leistungen verpflichtet.
5.9. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Gast mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall der Preiserhöhung hat der Gast ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss spätestens eine Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter.
5.10. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf über 20 Personen, behält sich der Anbieter vor, den Preis für die gebuchte Leistung anzupassen.
5.11. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung vier Monate, so behält sich der Anbieter das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
5.12. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind in Euro zu zahlen.
6. Stornierung
6.1. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Anbieter angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht abgenommenen, seitens des Anbieters aber angebotenen vertraglichen Leistungen wie folgt berechnet:
- 30 bis inkl. 21 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen – 30 % des Gesamtpreises der bestellten/reservierten Leistungen
- 20 bis inkl. 11 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen – 50 % des Gesamtpreises der bestellten/reservierten Leistungen
- 10 bis inkl. 8 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen – 60 % des Gesamtpreises der bestellten/reservierten Leistungen
- 7 bis inkl. 4 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistungen – 70 % des Gesamtpreises der bestellten/reservierten Leistungen
- innerhalb von 72 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder bei Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen – 80 % des Gesamtpreises der bestellten/reservierten Leistungen
6.2. Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch anderweitige Vermietung der stornierten Ferienwohnungen oder Räume seitens des Anbieters erzielt werden.
6.3. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die gesamten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
6.4. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Stornierungsanzeige beim Anbieter.
7. Rücktrittsrecht des Anbieters
7.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen der vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2. Der Anbieter behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Energiemangel oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar wird, ohne dass dem Veranstalter oder Gast ein Recht auf Schadensersatz zusteht.
7.3. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass
- die Umsetzung des mit dem Gast/Veranstalter abgeschlossenen Vertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht (dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter über den wahren Zweck der Veranstaltung in seinen Räumen durch den Veranstalter/Besteller nicht hinreichend informiert wurde) oder
- Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden,
so kann der Anbieter vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.
7.4. Der Anbieter hat den Gast/Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8. Haftung
8.1. Der Vertragspartner/Gast haftet gegenüber dem Anbieter Hof SIEBENSCHÖN für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden ohne Verschuldungsnachweis. Der Vertragspartner/Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend bekannt zu geben.
8.2 Der Anbieter haftet nicht für in seinen Räumlichkeiten verlorenes Bargeld oder Wertsachen oder für deren Beschädigung oder Diebstahl, außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3. Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen.
8.4. Der Anbieter wird nächtliche Ruhestörungen durch Gäste des Hauses im Rahmen seiner Möglichkeiten unterbinden. Eine Reduzierung der vereinbarten Preise aufgrund störenden Verhaltens anderer Gäste ist ausgeschlossen.
8.5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Anbieters zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hof SIEBENSCHÖN abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hof SIEBENSCHÖN.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Raucht ein Gast dennoch innerhalb des Gebäudes, kann der Anbieter den daraus entstandenen Schaden in Rechnung stellen.
9.2. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Anbieters gestattet.
9.3. Das Mitbringen von Tieren bedarf der Genehmigung.
9.4. Veranstalter/Gäste sind verpflichtet zu gewährleisten, dass in den gesetzlichen Ruhezeiten die Zimmerlautstärke nicht überschritten wird. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass die Nachtruhe (von 22-7 Uhr) eingehalten wird.
9.5. Veranstalter sind verpflichtet, Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anzumelden.
9.6. Feuerwerke jeder Form und sogenannte Glücksballons (Fluglaternen/Partyballons/Himmelslaternen) sind, auch bei Vorliegen einer amtlichen Genehmigung, nicht gestattet.
9.7. Alleinunterhalter, Bands und DJs sowie die Nutzung nicht hauseigener Musikanlagen sind nicht gestattet.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hofes SIEBENSCHÖN.
10.3. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Hofes SIEBENSCHÖN.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand Juni 2022
HOF SIEBENSCHÖN, Elke Walter, Hans-Schröer-Str. 134 B, 15562 Rüdersdorf